Schutzbekleidung / Persönliche SCHUTZAUSRÜSTUNG (PSA)

Was bedeutet schutzbekleidung?

Schutzbekleidung oder auch Persönliche Schutzausrüstung (PSA) dient dazu, die körperliche Unversehrtheit der Arbeitnehmer:innen zu gewährleisten. Aus diesem sehr wichtigen und hohen Anspruch ergeben sich auch ebenso hohe Herausforderungen, die Schutzbekleidung leisten muss. Je nach Berufsbranche gibt es ganz unterschiedliche Kriterien, die durch die Textilien erfüllt werden müssen, um die Träger:innen zu schützen. Dabei müssen auch immer Extremsituationen miteinbezogen werden. Im Bereich Elektronik beispielsweise muss das Thema Störlichtbogen (unerwünscht auftretender Lichtbogen zwischen elektrischen Anlagenteilen) beachtet werden. Angestellte in Kühlhäusern müssen arbeiten können, ohne Erfrierungen davonzutragen.
In Laboren muss ein Schutz vor chemischen Flüssigkeiten und Gasen vorhanden sein. Menschen, die draußen bei Wind und Wetter, vor allem in Verbindung mit Regen arbeiten, brauchen entsprechende Schutzausrüstung. Und nicht zu vergessen die Kategorie High Visible, also Arbeiter im und am Straßen- und Schienenverkehr, die Warnkleidung zur besseren Sichtbarkeit benötigen. Je nach Arbeitsbereich sind also komplett unterschiedliche Aspekte an die Schutzkleidung wichtig und ausschlaggebend. Deshalb ist es umso wichtiger, zum einen die gesetzlichen Vorschriften bezüglich des Arbeitsbereiches zu kennen und zum anderen, einen kompetenten Partner im Bereich Schutzkleidung zur Seite zu haben. Sie erhalten von uns eine individuelle und auf Ihre Branche und Bedürfnisse zugeschnittene Beratung, um beim Thema Arbeitsschutz auf der sicheren Seite zu sein.

Der wahrscheinlich kälteste Arbeitsplatz der Welt? Im Eislabor bei bis zu - 50 °C

Alfred-Wegener-Institut
in Bremerhaven

wer bezahlt schutzbekleidung?

Im Gegensatz zu reiner Arbeitskleidung (z. B. Blaumann in der Werkstatt) oder Corporate Wear (Blusen, Poloshirts, etc.) muss Arbeitsschutzkleidung vom Arbeitgeber gestellt bzw. gezahlt werden.

Dies ist gesetzlich festgesetzt und findet sich sowohl im Arbeitsschutzgesetz, in der Gefahrstoffverordnung, als auch in der DGUV (Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns jetzt an unter 09232 - 99 09 13

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